Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Beratungszeit für das Gebäudeenergiegesetz im Sommer 2023 ausreichend war. Ein CDU-Abgeordneter hatte zuvor geklagt, dass sein Mitwirkungsrecht verletzt wurde, was jedoch vom Gericht abgelehnt wurde. Der Antragsteller konnte nicht nachweisen, dass die Beratungszeit seine Rechte als Abgeordneter beeinträchtigt hätte.
Die Klage war ursprünglich im Eilverfahren erfolgreich, was zur Verzögerung des Gesetzes führte. Letztendlich wurde das Gebäudeenergiegesetz im September 2023 verabschiedet, jedoch ohne weitere Änderungen nach der zusätzlichen Beratungszeit von zwei Monaten.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte die zukünftige Gesetzgebung beeinflussen, insbesondere in Bezug auf die Beratungszeiten. Beobachter sollten die Reaktionen der Opposition und mögliche neue Klagen im Kontext künftiger Gesetzesvorhaben im Auge behalten.