Das Berliner Kammergericht hat eine Klausel von Lieferando gekippt, die die Rückzahlung von vorab gezahltem Trinkgeld bei stornierten Bestellungen ausschloss.
Das Berliner Kammergericht hat eine Klausel von Lieferando gekippt, die die Rückzahlung von vorab gezahltem Trinkgeld bei stornierten Bestellungen ausschloss.