Die Bundesnetzagentur hat die vertraglichen Zugangsbedingungen für Kabelkanäle und Masten der Telekom für Wettbewerber zum Glasfaserausbau final festgelegt.
Die Bundesnetzagentur hat die vertraglichen Zugangsbedingungen für Kabelkanäle und Masten der Telekom für Wettbewerber zum Glasfaserausbau final festgelegt.