Nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin wird die Verurteilung von Abdul B. nach Jugendstrafrecht diskutiert. Er erhielt eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten, da das Gericht entschied, dass er zum Zeitpunkt der Tat in seiner Entwicklung einem Jugendlichen gleichstand. Dies wurde unter anderem mit seinem fehlenden Ausbildungsstatus und seinem Lebensumfeld begründet.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt, da sie die Strafe als zu gering erachtet. Die Entscheidung über die Vorbewährung von Abdul B. und die Auflagen, wie der Besuch einer Deradikalisierungseinrichtung, stehen ebenfalls im Fokus der Ermittlungen, die nun vom Generalbundesanwalt übernommen wurden.