Zum 18. August sinken die Hürden, Nutzerdaten im EU-Ausland anzufordern. Die E-Evidence-Verordnung verpflichtet Anbieter zu mehr Kooperation mit Justizbehörden.
Zum 18. August sinken die Hürden, Nutzerdaten im EU-Ausland anzufordern. Die E-Evidence-Verordnung verpflichtet Anbieter zu mehr Kooperation mit Justizbehörden.