Ein ehemaliger Schüler aus Landau hat vor dem Verwaltungsgericht Neustadt eine Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz verloren. Er forderte eine Neubewertung seiner Abiturprüfungen, da während seiner Schulzeit über 400 Unterrichtsstunden ausgefallen waren. Das Gericht entschied, dass kein Anspruch auf eine Neubewertung besteht, da keine Rechtsverletzung vorlag.