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Kammergericht verbietet Amazon, E-Mail-Kontakt zu verweigern

Quelle: Heise - Veroeffentlicht: 02 Oct 2026 18:43

Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass Amazon gegen das Digitale-Dienste-Gesetz verstößt, indem es eine E-Mail-Adresse im Impressum angibt, die keine Nachrichten akzeptiert. Kunden, die versuchten, über die Adresse impressum@amazon.de Kontakt aufzunehmen, erhielten nur automatisierte Ablehnungen. Das Gericht stellte fest, dass dies die gesetzlich geforderte Erreichbarkeit untergräbt.

Dieser Text wurde von KI zusammengefasst.