Der Juristentag hat in Erfurt Empfehlungen für ein Schutzkonzept zur Sterbehilfe diskutiert, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Recht auf selbstbestimmtes Sterben gestärkt hat. Die Vorschläge beinhalten eine verpflichtende Beratung und Aufklärung durch medizinisches Fachpersonal, um sicherzustellen, dass die Entscheidung zur Sterbehilfe tatsächlich frei getroffen wird.
Die Abgeordneten und Wissenschaftler haben sich intensiv mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandergesetzt, jedoch wurde bisher kein Gesetz verabschiedet. Die Empfehlungen des Juristentages könnten den Gesetzgeber dazu anregen, neue Initiativen zur Regelung der Sterbehilfe zu prüfen.