Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat Zweifel an den von Innenminister Dobrindt vorgeschlagenen hohen Hürden für Vergesellschaftungen von Wohnungen geäußert. Sie betont, dass es noch viele rechtliche und politische Fragen zu klären gibt, insbesondere hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens.
Dobrindts Eckpunktepapier sieht vor, dass eine Vergesellschaftung nur bei nachgewiesener Notwendigkeit möglich sein soll. Kritiker warnen vor jahrelanger Rechtsunsicherheit und hohen Entschädigungen, während die SPD-Politikerin alternative Lösungen wie den Neubau günstiger Wohnungen vorschlägt.