Verbraucher können laut dem BGH unerlaubte Datenübermittlungen über deutsches Recht stoppen, selbst wenn die DSGVO keinen reinen Unterlassungsanspruch bietet.
Verbraucher können laut dem BGH unerlaubte Datenübermittlungen über deutsches Recht stoppen, selbst wenn die DSGVO keinen reinen Unterlassungsanspruch bietet.