Das Landgericht Köln hat dem Betreiber der insbesondere in jungen Zielgruppen beliebten App eine Werbenutzung ohne ausreichende Rechtsgrundlage untersagt.
Das Landgericht Köln hat dem Betreiber der insbesondere in jungen Zielgruppen beliebten App eine Werbenutzung ohne ausreichende Rechtsgrundlage untersagt.