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Gericht fordert Nachweis von E-Mail-Zustimmungen im Marketing

Quelle: Heise - Veroeffentlicht: 24 Aug 2026 12:59

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass IP-Adressen und Zeitstempel nicht ausreichen, um ein gültiges Double-Opt-In-Verfahren für Werbe-E-Mails nachzuweisen. Unternehmen müssen nachweisen, dass die Zustimmung tatsächlich von der betroffenen Person erteilt wurde, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Dieser Text wurde von KI zusammengefasst.