Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied, dass die Vergabe der großen Zelte für das Oktoberfest 2026 rechtmäßig ist. Eine europaweite Ausschreibung ist nicht erforderlich, da die Zelt-Verträge keine Dienstleistungskonzessionen darstellen und die Stadt München kein wirtschaftliches Interesse am Betrieb hat.