Diese Woche steht die Erbschaftsteuer gleich zweimal vor dem Bundesverfassungsgericht. Zunächst wird die Klage des Freistaats Bayern verhandelt, die eine Übertragung der Erbschaftsteuerhoheit auf die Länder fordert. Bayern argumentiert, dass die Freibeträge für Erbschaften verfassungswidrig sind, da sie seit 16 Jahren unverändert sind und nicht an die steigenden Immobilienwerte angepasst wurden.
Am zweiten Verhandlungstag wird die steuerliche Begünstigung von Unternehmenserben thematisiert. Der Kläger sieht darin eine Ungleichbehandlung gegenüber Erben von Privatvermögen, was möglicherweise gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstößt. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.