Am Flughafen Leipzig/Halle wurde ein drohender Drohnenangriff entdeckt, was zu Ermittlungen des Generalbundesanwalts führte. Es gibt Hinweise auf eine mögliche Beteiligung eines staatlichen Akteurs, wobei Experten Russland als Verdächtigen nennen. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf den Verdacht der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
Die rechtlichen Aspekte sind komplex, da sowohl das Strafrecht als auch das Völkerrecht eine Rolle spielen könnten. Ein möglicher Verstoß gegen die territoriale Integrität Deutschlands könnte vorliegen, was zu politischen und diplomatischen Reaktionen führen könnte, sollte ein anderer Staat verantwortlich gemacht werden.