Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Reform der Nachrichtendienste beschlossen, der den Bundesnachrichtendienst und den Verfassungsschutz mit operativen Befugnissen ausstatten soll. Dies umfasst Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und Cyberangriffen, die bisher der Polizei vorbehalten waren. Die Reform wird als Paradigmenwechsel beschrieben, da die Dienste nun aktiv eingreifen dürfen, um Bedrohungen zu neutralisieren.