Ein Gerichtsurteil hat zur Folge, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) für mehrere Jahre nicht überprüfen kann, ob die Deutsche Post die gesetzlichen Vorgaben zur Briefzustellung einhält. Dies betrifft insbesondere die Laufzeiten-Überprüfung von Testbriefen, die aufgrund eines neuen Vergabeverfahrens erst frühestens 2028 beginnen kann.