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Bundesnetzagentur kann Postzustellung nicht überprüfen

Quelle: Heise - Veroeffentlicht: 05 Jul 2026 16:33

Ein Gerichtsurteil hat zur Folge, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) für mehrere Jahre nicht überprüfen kann, ob die Deutsche Post die gesetzlichen Vorgaben zur Briefzustellung einhält. Dies betrifft insbesondere die Laufzeiten-Überprüfung von Testbriefen, die aufgrund eines neuen Vergabeverfahrens erst frühestens 2028 beginnen kann.

Dieser Text wurde von KI zusammengefasst.