Ab Oktober 2026 haben Ärzte die Möglichkeit, digitale Abschriften von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister abzurufen. Diese Informationen sind für die medizinische Entscheidungsfindung wichtig, jedoch bleibt die Hinterlegung der Dokumente freiwillig und erfolgt nicht automatisch für bereits registrierte Unterlagen.
Die Nutzung des Registers erfordert eine spezielle technische Anbindung und ist auf den Zweck der medizinischen Behandlung beschränkt. Kritiker betonen, dass die Qualität der Dokumente nicht automatisch verbessert wird und fordern eine stärkere Berücksichtigung des Patientenwillens im Gesundheitssystem.