Die DekaBank sieht sich einer Prüfung durch die BaFin gegenüber, die sich auf mögliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften im Zusammenhang mit Cum-Cum-Aktiengeschäften bezieht. Die Aufsicht hat Anhaltspunkte gefunden, dass die Bank fälschlicherweise Steuererstattungsansprüche in ihrer Bilanz aktiviert hat.
Die DekaBank hat bereits fast 500 Millionen Euro an die Finanzverwaltung zurückgezahlt, die aus diesen umstrittenen Geschäften stammen. Die Ergebnisse der laufenden Untersuchung sollen nach deren Abschluss veröffentlicht werden.