Das OLG München hat eine vorzeitige Entlassung von Beate Zschäpe abgelehnt. Die wegen der NSU-Mordserie verurteilte Rechtsterroristin muss mindestens 24 Jahre Haft verbüßen und könnte frühestens 2035 freikommen.
Das OLG München hat eine vorzeitige Entlassung von Beate Zschäpe abgelehnt. Die wegen der NSU-Mordserie verurteilte Rechtsterroristin muss mindestens 24 Jahre Haft verbüßen und könnte frühestens 2035 freikommen.