Ab sofort müssen Verbraucher in der EU eine Bearbeitungsgebühr von zwei Euro für Importe aus Drittländern zahlen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Kosten für die Zollkontrollen zu decken und die Anzahl der Billigpakete zu reduzieren. Die Gebühr wird von Online-Händlern oder Importeuren erhoben und könnte sich in Form höherer Preise auf die Verbraucher auswirken.
Zusätzlich zu dieser neuen Gebühr gilt seit Juli ein pauschaler Zoll von drei Euro pro Warengruppe für Waren aus dem Nicht-EU-Ausland. Die EU erwartet, dass diese Maßnahmen die Importkosten erhöhen und die Marktüberwachung verbessern.