Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass Amazon gegen das Digitale-Dienste-Gesetz verstößt, indem es eine E-Mail-Adresse im Impressum angibt, die keine Nachrichten akzeptiert. Kunden, die versuchten, über die Adresse impressum@amazon.de Kontakt aufzunehmen, erhielten nur automatisierte Ablehnungen. Das Gericht stellte fest, dass dies die gesetzlich geforderte Erreichbarkeit untergräbt.