Die EU-Innenminister haben eine rechtliche Basis für die Errichtung von Abschiebezentren in Drittstaaten beschlossen. Dies geschah zwei Monate nach der Migrationskrise in Ceuta und soll die Asylregeln der Mitgliedstaaten verschärfen. Innenminister Dobrindt strebt noch in diesem Jahr eine Vereinbarung mit Drittstaaten an.
Die neuen Regeln beinhalten auch Maßnahmen zur Mitwirkung abgelehnter Asylbewerber an ihrer eigenen Abschiebung und verlängern die zulässige Haftdauer auf bis zu 24 Monate. Diese Änderungen sind Teil einer umfassenderen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
Die neuen Abschiebezentren könnten die Dynamik der Migrationspolitik in der EU erheblich verändern. Beobachter sollten die Reaktionen der Drittstaaten und mögliche Menschenrechtsverletzungen im Auge behalten, während die EU versucht, ihre Asylverfahren zu reformieren.