Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der ab 2028 die Einführung digitaler Kassenbons vorsieht. Papierbelege sollen durch elektronische Belege ersetzt werden, wobei Kunden die Möglichkeit haben, auf Wunsch einen Papierbon zu erhalten. Die Maßnahme zielt darauf ab, Bürokratie zu reduzieren und Steuerbetrug zu bekämpfen.
Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro wird die Nutzung elektronischer Kassensysteme verpflichtend. Kritiker, darunter der Handelsverband, äußern Bedenken hinsichtlich der Umstellungskosten und der technischen Anforderungen, die für viele Einzelhändler eine Herausforderung darstellen könnten.