Bundesumweltminister Carsten Schneider plant, Pharma- und Kosmetikhersteller für die Beseitigung von Medikamenten- und Kosmetikarückständen im Wasser zur Kasse zu bitten. Dies geschieht im Rahmen der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie, die eine vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen vorschreibt, um Mikroschadstoffe zu entfernen.
Zusätzlich sollen Betreiber von Rechenzentren mehr für die Wassernutzung zahlen oder in effizientere Technologien investieren. Schneider betont die Notwendigkeit einer fairen Finanzierung, die nicht auf den Bürgern lasten sollte, und strebt eine EU-weite Lösung an.
Die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie könnte zu höheren Kosten für Pharma- und Kosmetikhersteller führen. Leser sollten die Entwicklungen im Gesetzgebungsprozess und mögliche Klagen beobachten, da diese die finanzielle Verantwortung der Hersteller beeinflussen könnten.