Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beschlossen, um die Aufsicht für Unternehmen zu vereinfachen. Ziel ist es, die zersplitterten Datenschutzstrukturen zu bündeln und die Effizienz zu steigern, insbesondere für bundesweit agierende Unternehmen und Forschungsprojekte.
Kern der Reform ist die Stärkung der Datenschutzkonferenz, die verbindliche Mehrheitsbeschlüsse fassen kann. Zudem wird ein nationaler One-Stop-Shop eingeführt, um die Zuständigkeiten bei länderübergreifenden Vorhaben zu bündeln und bürokratische Hürden abzubauen.