Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern das Recht haben, eine Split-Klimaanlage mit Außengerät auf ihrem Balkon zu installieren. Die Zustimmung der Eigentümerversammlung ist erforderlich, solange die Rechte anderer Eigentümer nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Das Urteil des BGH könnte zu einer Welle von Anträgen auf Klimaanlagen in Mehrfamilienhäusern führen. Eigentümer sollten die spezifischen Bedingungen ihrer Eigentümerversammlung beachten. Beobachten Sie, wie sich die Diskussion um Geräusch- und Wärmeminderung entwickelt.