Am 30. Oktober 1961 schlossen die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei ein Abkommen zur temporären Anwerbung von Arbeitskräften. Doch viele blieben - und sind heute armutsgefährdet.
Am 30. Oktober 1961 schlossen die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei ein Abkommen zur temporären Anwerbung von Arbeitskräften. Doch viele blieben - und sind heute armutsgefährdet.